Modernisiertes Besteuerungsverfahren sieht längere Abgabefristen für Steuererklärung vor

Steuerberater online: Künftig haben Steuerpflichtige bis Ende Juli Zeit für die Steuererklärung

Steuerberater online: Künftig haben Steuerpflichtige bis Ende Juli Zeit für die Steuererklärung

Der Finanzausschuss stimmte kürzlich dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zu. Das modernisierte Besteuerungsverfahren enthält viele positive, aber vereinzelt auch negative Änderungen für die Steuerpflichtigen.

Was beinhaltet der Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens?

Das Besteuerungsverfahren in Deutschland soll modernisiert werden. Die jährliche Steuererklärung soll auf ein vollautomatisches Verfahren umgestellt und Bürger und Finanzämter dadurch entlastet werden. Bereits 2014 wurde mit der Einführung der vorausgefüllten Steuererklärung ein erster Schritt hin zu einem vollautomatisierten Verfahren gemacht. Ein zentrales Ziel der Modernisierung ist ein effizienterer Ressourceneinsatz. Unkomplizierte Steuererklärungen sollen ab 2022 überwiegend maschinell erledigt werden und die Kapazitäten der Finanzbehörden sich auf die besonders prüfungswürdigen Fälle konzentrieren. Die Kernpunkte des Gesetzesentwurfes lauten folgendermaßen:
  • Ausbau der elektronischen Kommunikation,
  • Steigerung der Verwaltungseffizienz,
  • Ausbau der automatischen Bearbeitung,
  • Erleichterte Abgabe von Steuererklärungen,
  • Elektronische Datenübermittlung durch Dritte,
  • Änderungen der Steuererklärungsfristen.

Wie ändern sich die Abgabefristen für die Steuererklärung?

Zukünftig sollen Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, dafür zwei Monate mehr Zeit bekommen. Statt wie bisher Ende Mai läuft die Frist erst Ende Juli des nachfolgenden Kalenderjahres ab. Für Steuerpflichtige, die die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, wurde die Abgabefrist für die Steuererklärung bereits verlängert. Statt wie bisher bis zum 31. Dezember des Folgejahres können die von der Regelung erfassten Steuererklärungen nunmehr vorbehaltlich einer „Vorabanforderung“ bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahres abgegeben werden. Vorab angeforderte Steuererklärungen müssen innerhalb von drei Monaten abgegeben werden.

Wie ändern sich die Säumniszuschläge für die Steuererklärung?

Neben den verlängerten Fristen, die den Steuerpflichtigen zum Vorteil gereichen, sieht das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens aber auch nachteilige Regelungen für die Steuerbürger vor. Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung mit erheblicher Verspätung einreichen, sollen demnach einen Verspätungszuschlag in Höhe von 25 Euro pro Monat zahlen. Von der Festsetzung des Versäumniszuschlags kann die Finanzbehörde allerdings in begründeten Härtefällen absehen, beispielsweise bei Rentnern, denen nicht bewusst war, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Ursprünglich war gar ein Säumniszuschlag in Höhe von 50 Euro pro Monat vorgesehen, der nicht im Ermessen der Finanzbehörde lag.

Belegvorhalte- statt Belegvorlagepflicht

Die bisherige Pflicht zur Vorlage von Belegen beim Finanzamt soll weitgehend entfallen. Aus der Belegvorlagepflicht wird künftig eine Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, dass Steuerpflichtige künftig der Steuererklärung im Allgemeinen keine Belege wie z.B. Spendenquittungen und Kapitalertragsteuerbescheinigungen mehr beifügen müssen. Die Steuerpflichtigen müssen allerdings damit rechnen, dass die von ihnen vorgehaltenen Belege von den Finanzbehörden angefordert werden können. Belege sollen künftig auch elektronisch übermittelt werden können. Mit der Einwilligung des Steuerpflichtigen kann sogar ganz auf die Belegvorhaltepflicht verzichtet werden, wenn der Zuwendungsempfänger die erhaltene Zuwendung direkt an die Finanzverwaltung meldet.
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