
Grundsteuerreform 2022
Ab dem Jahr 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. In diesem Zusammenhang bewerten die Finanzämter zum Stichtag 01.01.2022 alle Grundstücke in Deutschland neu. Um die Bewertung durchführen zu können, muss für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch per ELSTER bis spätestens zum 31.01.2023 beim Finanzamt eingereicht werden (Fristverlängerung durch Pressemitteilung des FinMin Bayern vom 13.10.2022).
Wie läuft die Erklärung?
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, diese Erklärung selbständig und ohne Hilfe einer Steuerberaterin/eines Steuerberaters abzugeben. Da die Finanzverwaltung eine Übermittlung aber nur digital zulässt, müssen Sie den damit zusammenhängenden Registrierungsaufwand berücksichtigen. Außerdem besteht das Risiko, dass Sie durch irrtümliche oder fehlerhafte Angaben eine falsche Erklärung abgeben. Im Ergebnis zahlen Sie dann eventuell zu viel oder zu wenig Grundsteuern.
Was ist unser Angebot an Sie?
Damit Sie Zeit sparen und keine Risiken eingehen, haben wir uns mit der Problematik intensiv beschäftigt. Gerne übernehmen wir die vollständige Erstellung Ihrer Feststellungserklärung, die anschließende elektronische Übermittlung an das Finanzamt und die spätere Überprüfung Ihres Festellungsbescheides.
Unsere Preise hierfür richten sich nach dem jeweiligen Grundstückswert.
Preise:
Grundstückswert bis: | Preis brutto: | |
250.000 € | 357,00 € | |
500.000 € | 535,50 € | |
750.000 € | 714,00 € | |
1.000.000 € | 892,50 € | |
ab 1.000.000 € |
zzgl. 178,50 € je weiteren 250.000 € Grundstückwert |
Sollten Sie Erklärungen für mehr als drei Grundstücke benötigen, vereinbaren wir gerne gesonderte Konditionen mit Ihnen.
Auftrag und Vorerfassungsbögen:
Für die Beauftragung und zur Übermittlung der relevanten Informationen zu Ihrem Grundstück benutzen Sie bitte den entsprechenden Vorerfassungsbogen:

Der Ablauf:
In drei Schritten zur Feststellungserklärung
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Auftragserteilung
Sie erteilen uns Ihren Auftrag für die entsprechende Anzahl der zu erstellenden Erklärungen.
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Ausfüllen des Vorerfassungsbogens
Sie erhalten von uns einen Vorerfassungsbogen und lassen uns alle relevanten Angaben zukommen.
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Erstellung und Übermittlung der Erklärungen
Im Anschluss erstellt unser Team Ihre Feststellungserklärung und übermittelt diese nach Freigabe elektronisch per ELSTER an das Finanzamt.