Das Energie-Entlastungspaket

Diese Zuschüsse spendiert der Staat wegen hoher Energiepreise.

Strom teuer, Gas teuer, Sprit teuer.

Die extrem hohen Energiekosten treffen nicht nur private Haushalte, sondern auch Unternehmen. Somit steigen in Folge Produktionskosten sowie zahlreiche Waren und Dienstleistungen im Preis.

Mit dem im März beschlossenen Energie-Entlastungspaket will die Bundesregierung hier nun Unterstützung auf verschiedenen Ebenen anbieten.

Diese Vergünstigungen stehen demnächst an:

Die Energiepreispauschale
Einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige der Steuerklassen 1 bis 5 sollen pauschal 300 Euro erhalten. Nichterwerbstätigen kommt der Zuschuss nicht zugute. Darunter fallen Rentner, Minijobber sowie Azubis ohne Vergütung und Studierende. Das Geld soll pauschal über die Arbeitnehmer ausgezahlt werden, bei Selbstständigen wird eine ihrer Steuer-Vorauszahlungen um den Betrag gekürzt. Der
Energiepreispauschale ist zu versteuern.

Der Familienzuschuss
Familien erhalten schnellstmöglich für jedes Kind zusätzlich zum Kindergeld ein Einmalbonus in Höhe von 100 Euro, der direkt über die Familienkassen ausgezahlt werden soll. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.

Einmalzahlung für Empfänger von Sozialleistungen
Für Empfänger von Sozialleistungen wird die bereits beschlossene Einmalzahlung von 100 Euro um weitere 100 Euro pro Person erhöht.

Senkung der Kraftstoffsteuer
Die Senkung der Kraftstoffsteuer für drei Monate entlastet vor allem die Wirtschaft – insbesondere in den Bereichen Logistik und Handwerk. Die Senkung auf die Mindeststeuer bei Diesel bedeutet einen Abschlag von etwa 14 Cent pro Liter, bei Benzin knapp 30 Cent. Da für diese Summen auch keine Mehrwertsteuer fällig wird, liegt der steuertechnische Abschlag insgesamt bei rund 35 Cent für Benzin und
knapp 17 Cent bei Diesel.

Das 9-Euro-Ticket
Unter dem Motto „9 für 90“ sollen ÖPNV Tickets für 9 Euro pro Monat angeboten werden. Die Maßnahme ist begrenzt auf drei Monate.

Wann genau die Maßnahmen kommen, steht aktuell noch nicht fest.

Aber wer jetzt schon wissen möchte, wie sich diese Zahlungen und Vergünstigungen
auf die Steuern auswirken, dem geben wir selbstverständlich gerne jederzeit
Auskunft.

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