Die Grundsteuerreform

Grund zu reden!

Sie besitzen Eigentum? Dann haben wir Grund zu reden! Und zwar über die Grundsteuerreform.

Ab dem Jahr 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. In diesem Zusammenhang bewerten die Finanzämter zum Stichtag 01.01.2022 alle Grundstücke in Deutschland neu. Um die Bewertung durchführen zu können, muss für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch per ELSTER bis spätestens zum 31.10.2022 beim Finanzamt eingereicht werden. Und als Eigentümer sind Sie gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren teilzunehmen.

Warum ändert sich die Grundsteuer überhaupt?

Dass eine Reform der Grundsteuer ansteht, war lange klar. Bereits 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in Teilen für verfassungswidrig. Die Begründung: Durch die Anwendung eines veralteten Einheitswerts in der Berechnung entstünden Wertverzerrungen. Dass für gleichartige Grundstücke unterschiedliche Grundsteuern anfallen, verstößt gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung.

Was ändert sich?

Eigentlich gar nicht so viel. Denn auch das neue Bundesmodell orientiert sich am Grundstückswert, der Grundsteuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinden. Allerdings hängt der Grundstückswert nun vom Bodenwert und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete ab. Diese soll in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Auch die Fläche des Grundstücks sowie die Art des Gebäudes – privat oder betrieblich – und dessen Alter spielen im reformierten Berechnungsverfahren eine Rolle.

Grundsätzlich war das neue System der Grundsteuer bundesweit geplant, jedoch kann ein Bundesland auch eigene Regeln zur Bewertung entwickeln und erlassen. Diese Möglichkeit haben einige Bundesländer in Anspruch genommen, sodass die Feststellungserklärung dementsprechend anzupassen ist.

Wir helfen Ihnen bei der Erklärung zur Feststellung des neuen Grundsteuerwerts!

Gerne übernehmen wir die vollständige Erstellung Ihrer Feststellungserklärung sowie die anschließende Bescheidprüfung.

Die Kosten für die Erstellung und Bescheidprüfung richten sich nach dem jeweiligen Grundstückswert. Eine Übersicht der Kosten sowie weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

Wenn Sie noch Rückfragen zum weiteren Ablauf haben oder Hilfe beim Ausfüllen des Vorerfassungsbogens benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

 

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