Krankheitskosten steuerlich absetzen

Steuerberater online: Wann Sie Kosten für medizinische Behandlungen von der Einkommensteuer absetzen können

Steuerberater online: Wann Sie Kosten für medizinische Behandlungen von der Einkommensteuer absetzen können

Grundsätzlich muss jeder Steuerpflichtige seine Krankheits- und Pflegekosten selbst tragen. Wird jedoch ein zumutbarer Eigenanteil überschritten, senken Ausgaben über dem Grenzbetrag als sogenannte „außergewöhnliche Ausgaben“ die Steuerlast.

Was sind „außergewöhnliche Belastungen“?

Krankheitskosten sind Kosten, die zum Zweck der Heilung oder Linderung einer Krankheit aufgewendet werden. Alles, was darunter fällt, kann als außergewöhnliche Belastung verbucht werden, beispielsweise: - Arztkosten - Rezeptgebühren - Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte, Rollstühle etc. - Fahrtkosten zu Behandlungen - Impfungen und Massagen, wenn diese ärztlich verordnet wurden. Das Finanzamt berücksichtigt jedoch nur solche Kosten, die über eine zumutbare Belastung hinausgehen. Diese Grenze hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und Ihrer Kinderzahl ab.

Wie hoch ist meine individuelle zumutbare Eigenbelastung?

Zwischen einem und sieben Prozent Ihrer gesamten Einnahmen – neben Gehalt auch Miet- oder Zinseinnahmen – gelten als zumutbare Krankheitsausgaben. Welcher Prozentsatz in Ihrem Fall vom Finanzamt angewandt wird, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen: title=Belastungsgrenzen

Unter welchen Bedingungen können außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden?

Für die steuerliche Absetzbarkeit von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung ist es erforderlich, dass die Behandlung oder das Medikament ärztlich verordnet wurde. Dies gilt auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente: Frei verkäufliche Medikamente sind nur dann abziehbar, wenn aus einem ärztlichen Attest hervorgeht, dass die Einnahme medizinisch notwendig ist. Das Finanzamt erkennt keine Kosten zur Medikamentenbeschaffung an, wenn der Arzt diese nicht mittels Rezept angeordnet hat. Dies gilt ebenfalls bei alternativen Behandlungsmethoden. Wenn Sie es versäumt haben, bei Ihrer Krankenversicherung die Erstattung zu beantragen, dann müssen Sie die Kosten komplett selbst tragen. Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen nur dann geltend gemacht werden, wenn dem auch entsprechende Aufwendungen gegenüberstehen. Deshalb können Sie nichts absetzen, was Ihre Krankenkasse übernommen hätte, wenn Sie es eingefordert hätten. Kosten für vorbeugende Maßnahmen können nicht abgesetzt werden. Auch Behandlungen, die lediglich aus kosmetischen Erwägungen heraus vorgenommen werden, sind keine steuerlich relevanten Ausgaben.
Dieser Beitrag wurde unter Fachbeiträge abgelegt.