Soforthilfe für Gas & Wärme

Wie der Staat die Abschlagszahlung im Dezember erstattet

Die #Gaspreisbremse kommt – aber noch nicht jetzt. Um Verbraucher sowie kleine und mittlere Gewerbe schnell von steigenden Energiepreisen zu entlasten, hat der #Bund für Dezember eine #Einmalzahlung als #Soforthilfe beschlossen. Der Staat will dabei die Abschlagszahlungen für #Gas und #Fernwärme bei Haushalten und Gewerben mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh im Monat erstatten. Auch Einrichtungen im Pflege- und Bildungsbereich sowie in der medizinischen Versorgung sollen unterstützt werden. Die Kosten für den Bund liegen bei schätzungsweise neun Milliarden Euro.

Wie viel genau wird erstattet?
Grundsätzlich sollen Gaskosten in Höhe eines Monatsabschlags erstattet werden. Die konkrete Entlastung auf Grundlage eines Zwölftels des Jahresverbrauchs errechnet. Dieser Wert multipliziert sich dann mit dem Dezemberpreis je kWh und wird um ein Zwölftel des Grundpreises ergänzt.
Ein Beispiel: Eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh zahlt für Gas aktuell im Schnitt 18,6 Cent je kWh und jährlich 3.726 Euro. Im Dezember würde der Bund einen Abschlag von 311 Euro übernehmen.  Ein Single mit einem Verbrauch von 5000 kWh spart 86 Euro.

Wie erhält man die Erstattung?
Die Abwicklung liegt bei den Gasversorgern. Als Wohneigentümer mit Einzugsermächtigung kann der Versorger die Abschlagszahlung stoppen, ein Dauerauftrag oder eine Überweisung kann eigenmächtig gestoppt werden. Andernfalls wird der zu viel überwiesene Betrag mit der nächsten Jahresabrechnung
verrechnet.

Im Mietverhältnis gestaltet sich die Erstattung leider etwas komplizierter. Da nicht alle Mieter einen direkten Vertrag mit den Versorgern haben, sondern oft über die Nebenkosten abgerechnet wird, kann sich die Soforthilfe im ungünstigsten Fall erst bei der nächsten Jahresabrechnung positiv auswirken.

Ist die Entlastung steuerpflichtig?
Für die meisten Menschen fallen keine Steuern an. Nur wer mehr als 75.000 Euro pro Jahr verdient, soll die Soforthilfe versteuern müssen.

Sollten Sie dazu weitere konkrete Fragen haben, hilft Ihnen unser Team gern weiter.
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