Spenden von der Einkommensteuer absetzen

Steuerberater online: Wann Sie Spenden steuerlich absetzen können

Steuerberater online: Wann Sie Spenden steuerlich absetzen können

Insbesondere in der Vorweihnachtszeit werden viele Spenden gesammelt. Unter welchen Voraussetzungen Sie Spenden von der Einkommensteuer absetzen können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Unter welchen Voraussetzungen sind Spenden steuerlich absetzbar?

Eigentlich wären Spenden als private Einkommensverwendung steuerlich nicht abzugsfähig. Aufgrund gesetzlicher Anordnung sind jedoch Spenden unter bestimmten Voraussetzungen in begrenzter Höhe als Betriebsausgaben (wenn sie aus dem Betriebsvermögen geleistet werden) oder als Sonderausgaben (wenn sie aus dem Privatvermögen geleistet werden) abzugsfähig. Generell sind alle Spenden absetzbar, die an mildtätige, gemeinnützige oder kirchliche Organisationen gehen. Was steuerrechtlich darunter zu verstehen ist, definiert die Abgabenordnung: Danach verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Mildtätige Zwecke werden verfolgt, wenn die Tätigkeit einer Körperschaft darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder deren Einkommen den vierfachen Regelsatz der Sozialhilfe nicht überschreitet. Eine Körperschaft verfolgt kirchliche Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern. Grundsätzlich können auch Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren gemeinnütziger Organisationen wie z.B. der Freiwilligen Feuerwehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Fördert der Verein oder die Organisation allerdings freizeitnahe gemeinnützige Zwecke, ist der Mitgliedsbeitrag nicht absetzbar. Dazu gehören beispielsweise Sport- und Gesangsvereine, Kleingärtner- und Karnevalsvereine. Auch Sachspenden können bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Bei Sachspenden müssen die genaue Bezeichnung des überlassenen Objektes sowie dessen Wert aufgeführt werden. Für Unternehmen sind Sachspenden daher in der Regel einfacher als für Privatpersonen, da der Restwert der gespendeten Waren in den Büchern steht. Auch Spenden an gemeinnützige Einrichtungen, die im EU-/EWR-Ausland ihren Sitz haben, können in Deutschland von der Steuer abgesetzt werden.

In welcher Höhe sind Spenden steuerlich absetzbar?

Spenden dürfen in Höhe von bis zu 20 Prozent der persönlichen Einkünfte als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Zuwendungen, die diesen Höchstbetrag übersteigen, können in das Folgejahr vorgetragen und dann von der Steuerschuld abgezogen werden. Dieser Spendenvortrag gilt zeitlich unbegrenzt.

Welche Nachweise sind für den Steuerabzug erforderlich?

Damit das Finanzamt Ihre Spende als Sonderausgabe bzw. als Betriebsausgabe akzeptiert, müssen Sie diese durch eine Zuwendungsbestätigung, also eine Spendenbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster, belegen. Diese Zuwendungsbestätigung enthält unter anderem die Art und die Höhe der Spende und bestätigt, dass die Zuwendung nur für einen bestimmten, steuerbegünstigten Zweck verwendet wird. Diese müssen Sie dem Finanzamt im Original zukommen lassen. In der Regel bekommen Sie von den gemeinnützigen Organisationen zu Beginn des Folgejahres automatisch eine Zuwendungsbestätigung für das vergangene Jahr zugeschickt. Bis zu einer Spendensumme von 200 Euro pro Einzelspende genügt den Finanzbehörden ein sogenannter „vereinfachter Spendennachweis”: Hierbei ist anstelle einer Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (z.B. eine Kopie des Kontoauszugs) sowie zusätzlich ein Beleg des Empfängers mit bestimmten Pflichtangaben ausreichend. Ein vorgedruckter Überweisungsträger beinhaltet in der Regel diese geforderten Pflichtangaben. Viele Spendenempfänger stellen auch bei Spendensummen unter 200 Euro auf Wunsch eine Spendenbescheinigung aus.
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