Ukraine-Krise: Steuererleichterungen beim Spendenabzug

Welche Erleichterungen gelten beim Spendenabzug?

Der Krieg in der Ukraine hat eine Welle der Hilfsbereitschaft im Land ausgelöst. Einzelpersonen, Vereine und Unternehmen, die Bedürftige in der Ukraine unterstützen, können ihre Spenden jetzt einfacher von den Steuern absetzen. Mit einem Schreiben vom 17. März 2022 hat das Bundesfinanzministerium folgende Verordnungen erlassen:

- Geldspenden: Wer für eine bedürftige Person in der Ukraine spendet, benötigt für die Einkommensteuererklärung 2022 nur einen vereinfachten Spendennachweis – es gibt keine betragsmäßige Begrenzung. So muss auch jemand, der 5.000 Euro gespendet hat, nur einen Ausdruck von Kontoauszug, Lastschriftbeleg oder Online-Banking aufbewahren. Die Beiträge müssen jedoch auf ein eigens dafür eingerichtetes Sonderkonto einer inländischen  Gesellschaft mit Steuerprivileg (Ukraine-Krise) überwiesen werden.

- Spendenaktion: steuerbegünstigte Unternehmen, ob Sportvereine oder Musikvereine, können Mittel tatsächlich nur dann für steuerbegünstigte Zwecke verwenden, wenn sie dies gemäß ihren Vorschriften tun. Wenn Sie jetzt jedoch Betroffene der Ukrainekrise finanziell unterstützen wollen, können Sie einen besonderen Spendenaufruf starten und diese Spenden sofort verwenden und Ihre Satzung entsprechend anpassen. Allerdings müssen Sie den Bedarf der unterstützten Person oder Stelle selbst prüfen und das Ganze eigenständig dokumentieren.

- Hilfsmaßnahmen: Unternehmen mit Steuerprivilegien können ausnahmsweise frei verfügbare Mittel verwenden, um betroffene Menschen in der Ukraine zu unterstützen, ohne die Vorschriften zu ändern. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Personal und Räumlichkeiten. -    Lohnspenden: Wenn Beschäftigte auf einen Teil ihres Gehalts verzichten, kann der Arbeitgeber diese Summe spenden. Diese Lohnanteile können zugunsten der Opfern des Krieges in der Ukraine und um verletzte Beschäftigte zu unterstützen, steuerfrei gespendet werden.

- Spenden von Betriebsvermögen: Wenn der Unternehmer Kriegsopfer in der Ukraine unterstützt, können seine Ausgaben gemäß den Förderregeln Betriebsausgaben sein. Danach ist der Betriebsausgabenabzug berechtigt, wenn die Veranstalter für ihr Unternehmen finanzielle Interessen verfolgen, die insbesondere zur Sicherung oder Steigerung des Unternehmenserfolgs getätigt werden.  Diese wirtschaftlichen Vorteile können erzielt werden, wenn der Sponsor seine Leistungen öffentlich bekannt macht.

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