Kalkulatorische Abschreibungen

Begriff und Zweck der kalkulatorischen Abschreibungen

Kalkulatorische Abschreibungen erscheinen nicht in Buchführung und Jahresabschluss. Dennoch spielen sie eine große Rolle für Unternehmen.

Was sind kalkulatorische Abschreibungen?

Kalkulatorische Abschreibungen sind unternehmensinterne Abschreibungen, die unabhängig von den gesetzlich geregelten handels- und steuerrechtlichen Abschreibungen vorgenommen werden. Kalkulatorische Abschreibungen sind ein verbreitetes Instrument, den Wertverlust von Wirtschaftsgütern möglichst realistisch zu erfassen und diesen in die Preisgestaltung einfließen zu lassen. Damit kann das Unternehmen über die kalkulatorischen Abschreibungen als Bestandteil des Verkaufspreises einen Substanzerhalt bewirken. Kalkulatorische Abschreibungen sind somit Kosten und werden in der Selbstkosten- und Betriebsergebnisrechnung berücksichtigt. Kalkulatorische Abschreibungen werden nur für unternehmensinterne Berechnungen vorgenommen und erscheinen nicht in Buchführung und Jahresabschluss. Bei kalkulatorischen Abschreibungen wird häufig der Wiederbeschaffungswert eines Gutes als Abschreibungsgrundlage angenommen. Des Weiteren werden unternehmensindividuelle Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden angesetzt. Kalkulatorische Abschreibungen werden so lange berücksichtigt, wie das Wirtschaftsgut betrieblich genutzt wird.

Sinn der kalkulatorischen Abschreibungen

Handelsrechtliche und steuerrechtliche Abschreibungen werden von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten berechnet. Steigen jedoch die Wiederbeschaffungskosten eines Gutes, reichen diese Abschreibungen zur Finanzierung von Ersatzbeschaffungen nicht aus. Deshalb wählt man für die Preiskalkulation statt der Anschaffungskosten die Wiederbeschaffungskosten als Bemessungsgrundlage für Abschreibungen, da die Wiederbeschaffungskosten über die Verkaufserlöse der Produkte verdient werden müssen.

Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen

Grundsätzlich steht es jedem Unternehmen frei, wie es seine kalkulatorischen Abschreibungsbeträge berechnet. Das häufigste Berechnungsverfahren basiert auf der Mittelwertrechnung:

Kalkulatorische Abschreibung = (Wiederbeschaffungswert – Restwert) / technische Nutzungsdauer

Dieses Berechnungsverfahren entspricht einer linearen Abschreibung, die statt der Anschaffungskosten den Wiederbeschaffungswert und statt der wirtschaftlichen die technische Nutzungsdauer berücksichtigt. Als Hilfsmittel für die Ermittlung der Wiederbeschaffungskosten kann die durchschnittliche Inflationsrate der letzten Jahre herangezogen werden. Die Wiederbeschaffungskosten können damit wie folgt berechnet werden:

Wiederbeschaffungswert = Anschaffungskosten x (1 + Inflation)n

Unterschiede zwischen kalkulatorischen, handels- und steuerrechtlichen Abschreibungen

Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen kalkulatorischen sowie handels- und steuerrechtlichen Abschreibungen: