VW-Skandal: Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet

Steuerberater online: Ermittlungen gegen VW wegen Steuerhinterziehung

Steuerberater online: Ermittlungen gegen VW wegen Steuerhinterziehung

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig weitet ihre Ermittlungen in der VW-Affäre aus und hat im Zuge des Abgasskandals ein weiteres Verfahren gegen Volkswagen eingeleitet. In diesem zweiten förmlichen Ermittlungsverfahren wird wegen Steuerhinterziehung ermittelt.

Warum wird gegen VW wegen Steuerhinterziehung ermittelt?

Volkswagen hatte zugegeben, CO2(Kohlendioxid)- und Verbrauchswerte von Fahrzeugen manipuliert zu haben. Von den Manipulationen seien 800.000 Fahrzeuge betroffen. Die Vorprüfungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig haben ergeben, dass neben dem Verdacht des Betruges ein Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung gegen fünf Mitarbeiter von VW besteht. Grund dafür ist die Einstufung der betroffenen Fahrzeuge in eine niedrigere Steuerklasse aufgrund der Abgas-Manipulation. Damit sind für die betroffenen Fahrzeuge falsche Kraftfahrzeugsteuer-Bescheide ergangen, denn die Höhe der zu zahlenden Steuer richtet sich unter anderem nach der Höhe des CO2-Ausstoßes. Durch die hohe Zahl an betroffenen Fahrzeugen kommt eine beträchtliche Summe hinterzogener Steuern zusammen.

Mögliche Konsequenzen für die verantwortlichen VW-Mitarbeiter

Im vorliegenden Fall stellt sich die Frage, ob verantwortliche Mitarbeiter eines Autoherstellers die Kfz-Steuer der Autobesitzer hinterziehen können, da formal die Autobesitzer die Schuldner der Kfz-Steuer sind. Sollte dies zutreffen, so würde diesen Verantwortlichen eventuell auch eine Haftung zur Nachzahlung der Kfz-Steuer drohen, da durch die zu niedrige Kfz-Steuerfestsetzung ein steuerlicher Vorteil vorlag. Die Autobesitzer handelten bei der Zulassung des Autos vorsatzlos und sind daher weder als Haupt- noch als Mittäter strafbar. Es kommt also nur eine mittelbare Täterschaft der Verantwortlichen des Autoherstellers in Betracht. Da Vorsatz keine Absicht voraussetzt, ist es unerheblich, dass die Verantwortlichen des Autoherstellers nicht die Steuerhinterziehung als primäres Ziel verfolgten. Sollte die Strafbarkeit von Verantwortlichen eines Autoherstellers festgestellt werden, so würde diesen die Haftung für die Steuer drohen. Bei den Ermittlungen geht es um Steuerhinterziehung in mehrfacher Millionenhöhe. Die VW-Mitarbeiter könnten in dem Verfahren zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Mögliche Konsequenzen für VW-Kunden

Auch wenn formal die Fahrzeughalter die Schuldner der Kfz-Steuer sind, tragen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft fünf Entscheidungsträger bei VW die strafrechtliche Verantwortung für die zu wenig gezahlten Steuern. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, könnten gegebenenfalls Halter, die aufgrund geänderter CO2-Werte ihrer Autos Steuern nachzahlen müssen, in einem Zivilrechtsverfahren ihre Ansprüche an Volkswagen geltend machen. Zudem hatte Volkswagen bereits angekündigt, eventuell fällige Steuernachzahlungen zu übernehmen und die Finanzminister der Europäischen Union gebeten, die Rechnung direkt an VW zu schicken statt an die Fahrzeughalter.

Wie funktioniert die Einstufung bei der Kfz-Steuer?

Für Autos mit Erstzulassungsdatum ab dem 1. Juli 2009 orientiert sich die Besteuerung teilweise am CO2-Ausstoß. Die Jahressteuer setzt sich aus einem am Motor-Hubraum des Fahrzeuges orientierten Grundbetrag und einem CO2-orientierten Betrag zusammen. Pkw mit niedrigem CO2-Ausstoß werden steuerlich günstiger gestellt als solche mit einem hohen CO2-Ausstoß. Der CO2-abhängige Steuerbetrag ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen und beträgt oberhalb eines steuerfreien Grenzwertes 2,00 Euro je Gramm CO2 pro Kilometer. Dieser steuerfreie Grenzwert wurde in den Folgejahren sukzessive verschärft: Bei Erstzulassung bis 31. Dezember 2011 betrug er noch 120 g/km, bei Erstzulassung in den Jahren 2012 und 2013 110 g/km und ab Erstzulassung 1. Januar 2014 gilt ein Grenzwert von 95 g/km.
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