Kaufprämie für Elektro- und Hybridfahrzeuge

Steuerberater online: Bundestag stimmt Förderrichtlinie zu

Steuerberater online: Bundestag stimmt Förderrichtlinie zu

Der Haushalts- und Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat die Richtlinie zur Förderung der Elektromobilität des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) gebilligt.

Was sieht die Förderrichtlinie vor?

Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass Autokäufer beim Kauf eines rein elektrisch angetriebenen Autos eine Prämie von 4.000 Euro und beim Kauf eines Plug-In-Hybrids eine Prämie von 3.000 Euro erhalten. Diese Prämie, der sogenannte „Umweltbonus“, wird jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Die Bundesmittel stammen aus dem Energie- und Klimafonds, der im Zusammenhang mit der Energiewende eingerichtet worden war und vom Bundeswirtschaftsministerium verwaltet wird. Neben der Kaufprämie sieht die Förderrichtlinie noch weitere Anreize für die Nutzer der Elektromobilität vor: So sollen Käufer von reinen Elektroautos rückwirkend zum 1. Januar 2016 für zehn Jahre statt bisher für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit werden, nachdem die Steuerbefreiung zuletzt verkürzt werden sollte. Auch sollen Besitzer von Elektrofahrzeugen, deren Arbeitgeber kostenlos Strom zum Laden an der Arbeitsstätte zur Verfügung stellt, dies nicht als geldwerten Vorteil bei der Steuer anmelden müssen. Außerdem finanziert der Staat mit 300 Millionen Euro den Aufbau von 15.000 neuen Strom-Ladestellen. Zudem will der Bund mit 100 Millionen Euro Investitionsvolumen erreichen, dass 20 Prozent der eigenen Flotte elektrisch fahren. In einem Gesetz zur Förderung der Elektromobilität räumte die Regierung im vergangenen Jahr Kommunen die Möglichkeit ein, Busspuren für Elektroautos freizugeben, Durchfahrtsverbote für Elektroautos aufzuheben oder kostenlose Parkplätze für Elektroautos einzurichten.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Förderungsfähig sind komplett elektrisch betriebene Fahrzeuge und sogenannte Plug-in-Hybride, d.h. Fahrzeuge, die sowohl über einen Elektromotor als auch über einen ergänzenden Verbrennungsmotor verfügen. Eine Liste aller förderungsfähigen Fahrzeuge mit ihren jeweiligen Listenpreisen ist in Planung. Der Umweltbonus soll aber nur für Wagen fließen, deren Hersteller sich zur Mitfinanzierung bereit erklärt haben. Bisher sind dies Volkswagen, Daimler und BMW.

Welche Voraussetzungen gelten für die Prämie?

Nur Elektroautos mit einem Netto-Listenpreis von unter 60.000 Euro für das Basismodell sind förderungsberechtigt. Die Zulassung muss nach dem 18.05.2016 erfolgt sein. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Privatpersonen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. Anträge können ab der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Antragsteller müssen eine Rechnungskopie vom Autohändler sowie den Zulassungsnachweis (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) auf den Antragsteller innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorlegen.

Wann gilt die Förderrichtlinie?

Die Kaufprämie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und gilt rückwirkend ab dem 18.05.2016. Die Gesamtfördersumme ist auf 1,2 Milliarden Euro begrenzt. Die Förderung erfolgt bis längstens 2019; ist die Gesamtfördersumme bereits vorher erschöpft, endet die Laufzeit der Kaufprämie früher.

Dieser Beitrag wurde unter Fachbeiträge abgelegt.